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Geförderte Beratung zu Arbeitsorganisation und Betriebsübergabe

Deutschland · Baden-WürttembergLand Baden-Württemberg — Beratung.Zukunft.Land

Was es bietet

Geförderte betriebliche Beratung zur Analyse und Verbesserung von Arbeitswirtschaft und Betriebsorganisation. Das bis Ende 2026 geltende Modul 202 kann ausdrücklich die arbeitswirtschaftliche Situation bei einer geplanten Betriebsübergabe oder -übernahme beurteilen. Das Land veröffentlicht dafür zugelassene Beratungsorganisationen und eine Suche nach Modulen, Beratungskräften und Honorarsätzen.

Automatischer Entwurf: Niemand hat diesen Eintrag geprüft. Prüfen Sie die offizielle Quelle, bevor Sie einen Antrag stellen oder entscheiden.

Zur offiziellen Seite (externe Website)3 Quellen · 12 Zitate

Wer es nutzen kann

Landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Wie Sie Zugang erhalten

Auf der Modulseite die Suche nach anbietenden Beratungsorganisationen öffnen, Modul 202 auswählen und vor Vertragsabschluss Organisation, Beratungskraft und Honorarsatz vergleichen. Für das Modul werden 70 Prozent der förderfähigen Kosten bis höchstens 1.500 Euro gefördert.

Hinweis

Die Förderung deckt nicht den gesamten Beratungspreis; der konkrete Honorarsatz hängt von der gewählten Organisation und Beratungskraft ab. Die Seite veröffentlicht bereits später geltende Nachfolgemodule, doch dieser Eintrag beschreibt ausschließlich das bis 31.12.2026 geltende Modul 202.

Kontakt

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Unternehmen und Einkommenskombinationen — Beratung.Zukunft.Land

    bzl.landwirtschaft-bw.de(externe Website)abgerufen am

    Beratungsmodule gültig bis 31.12.2026
    Arbeitswirtschaft und Betriebsorganisation - Modul 202
    Beurteilung der arbeitswirtschaftlichen Situation für eine geplante Neuorganisation oder Betriebsübergabe/-übernahme
    70 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 1.500 EUR
    Anbietende Beratungsorganisationen finden Sie hier...
    Beratung@lel.bwl.de
    Beratungsmodule gültig ab 1.1.2027
  2. 2. VwV Beratung ab 2023 — Gemeinsames Amtsblatt Baden-Württemberg

    bzl.landwirtschaft-bw.de(externe Website)abgerufen am

    Beratungsempfangende und Endbegünstigte der Förderung sind landwirtschaftliche Unternehmen
    mit Sitz in Baden-Württemberg.
  3. 3. Zugelassene Beratungsorganisationen — Stand 21.05.2026

    bzl.landwirtschaft-bw.de(externe Website)abgerufen am

    Zugelassene Beratungsorganisationen
    (Stand: 21.05.2026)
    Weitere Information unter www.beratung-bw.de

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