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Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Berlin

Deutschland · BerlinMinisterium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg; Investitionsbank des Landes Brandenburg

Was es bietet

Existenzgründungsbeihilfe für die erstmalige Niederlassung junger Landwirtinnen und Landwirte. Die gemeinsame Richtlinie für Brandenburg und Berlin umfasst auch Berliner Betriebsstätten.

Automatischer Entwurf: Niemand hat diesen Eintrag geprüft. Prüfen Sie die offizielle Quelle, bevor Sie einen Antrag stellen oder entscheiden.

Zur offiziellen Seite (externe Website)1 Quelle · 4 Zitate

Wer es nutzen kann

Junglandwirtinnen und Junglandwirte, deren Hauptwohnsitz und Betriebsstätte im Land Berlin liegen und die die weiteren Voraussetzungen der gemeinsamen Richtlinie erfüllen.

Wie Sie Zugang erhalten

Vollständigen Antrag über die Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des LELF stellen. Die Antragstellung ist kontinuierlich möglich; die Vorhaben werden zu veröffentlichten Auswahlstichtagen ausgewählt. Bewilligungsbehörde ist die ILB.

Hinweis

Brandenburg und Berlin fördern die Niederlassung über eine gemeinsame Richtlinie; Informationsseite und Antragsweg sind dieselben wie in Brandenburg. Der nächste planmäßige Auswahlstichtag ist keine Antragsfrist.

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – MLEUV

    mleuv.brandenburg.de(externe Website)abgerufen am

    im Land Brandenburg oder Berlin liegen.
    Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich.
    Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden
    bei der Erstniederlassung

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