Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Berlin
Deutschland · BerlinMinisterium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg; Investitionsbank des Landes Brandenburg
Was es bietet
Existenzgründungsbeihilfe für die erstmalige Niederlassung junger Landwirtinnen und Landwirte. Die gemeinsame Richtlinie für Brandenburg und Berlin umfasst auch Berliner Betriebsstätten.
Wer es nutzen kann
Junglandwirtinnen und Junglandwirte, deren Hauptwohnsitz und Betriebsstätte im Land Berlin liegen und die die weiteren Voraussetzungen der gemeinsamen Richtlinie erfüllen.
Wie Sie Zugang erhalten
Vollständigen Antrag über die Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des LELF stellen. Die Antragstellung ist kontinuierlich möglich; die Vorhaben werden zu veröffentlichten Auswahlstichtagen ausgewählt. Bewilligungsbehörde ist die ILB.
Hinweis
Brandenburg und Berlin fördern die Niederlassung über eine gemeinsame Richtlinie; Informationsseite und Antragsweg sind dieselben wie in Brandenburg. Der nächste planmäßige Auswahlstichtag ist keine Antragsfrist.
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – MLEUV
im Land Brandenburg oder Berlin liegen.
Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich.
Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden
bei der Erstniederlassung
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