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Förderung von Beratungsdienstleistungen zur Betriebsübernahme und Betriebsabgabe

Deutschland · BrandenburgLand Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Was es bietet

Bezuschusste Beratung umfasst ausdrücklich die inner- und außerfamiliäre Übernahme und Abgabe landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betriebe. Die Richtlinie fördert 90 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.

Automatischer Entwurf: Niemand hat diesen Eintrag geprüft. Prüfen Sie die offizielle Quelle, bevor Sie einen Antrag stellen oder entscheiden.

Kann ich jetzt einen Antrag stellen?

Ja, der Aufruf ist offen

Fortlaufende Antragstellung ab Januar 2026

Beginn

Stand geprüft am · Dokumentierte Aufrufe und Fristen

Zur offiziellen Seite (externe Website)2 Quellen · 7 Zitate

Wer es nutzen kann

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Brandenburg als Endbegünstigte; den Förderantrag stellen anerkannte Beratungskräfte.

Wie Sie Zugang erhalten

Eine anerkannte Beratungskraft für Betriebsübernahme oder -abgabe auswählen und die Fördervoraussetzungen vor Beratungsbeginn klären. Die Beratungskraft stellt den Antrag online beim LELF; die Beratung darf erst nach Bewilligung beginnen.

Hinweis

Der Zuschuss wird an anerkannte Beratungskräfte ausgezahlt, während Betriebe eine bezuschusste Beratung erhalten. Der Beraterfinder ist ein Zugangsweg zu diesem Instrument, keine zusätzliche Förderung.

Dokumentierte Aufrufe und Fristen

Die folgenden Daten stammen aus den konsultierten offiziellen Quellen. Prüfen Sie die aktuelle Frist, bevor Sie einen Antrag stellen.

  • Fortlaufende Antragstellung ab Januar 2026

    Status am Abrufdatum: Offen

    abgerufen am

    Beginn
    Quelle

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Förderung von Beratungsdienstleistungen | MLEUV

    mleuv.brandenburg.de(externe Website)abgerufen am

    Ab dem 1. Januar 2026 können fortlaufend Anträge
    Die Antragstellung erfolgt durch die anerkannten Beratungsfachkräfte.
    Zuwendungsfähig sind 90 Prozent
    Die Beratungen dürfen erst nach der Bewilligung
  2. 2. Anlage 1: Beratungssteckbriefe

    mleuv.brandenburg.de(externe Website)abgerufen am

    Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe
    gartenbaulichen Betriebes in Brandenburg
    Begleitung bei der Hofsuche / Nachfolgesuche

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