Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
Förderung von Beratungsdienstleistungen zur Betriebsübernahme und Betriebsabgabe
Deutschland · BrandenburgLand Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Was es bietet
Bezuschusste Beratung umfasst ausdrücklich die inner- und außerfamiliäre Übernahme und Abgabe landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betriebe. Die Richtlinie fördert 90 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.
Kann ich jetzt einen Antrag stellen?
Ja, der Aufruf ist offen
Wer es nutzen kann
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Brandenburg als Endbegünstigte; den Förderantrag stellen anerkannte Beratungskräfte.
Wie Sie Zugang erhalten
Eine anerkannte Beratungskraft für Betriebsübernahme oder -abgabe auswählen und die Fördervoraussetzungen vor Beratungsbeginn klären. Die Beratungskraft stellt den Antrag online beim LELF; die Beratung darf erst nach Bewilligung beginnen.
Hinweis
Der Zuschuss wird an anerkannte Beratungskräfte ausgezahlt, während Betriebe eine bezuschusste Beratung erhalten. Der Beraterfinder ist ein Zugangsweg zu diesem Instrument, keine zusätzliche Förderung.
Dokumentierte Aufrufe und Fristen
Fortlaufende Antragstellung ab Januar 2026
Status am Abrufdatum: Offen
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. Förderung von Beratungsdienstleistungen | MLEUV
Ab dem 1. Januar 2026 können fortlaufend Anträge
Die Antragstellung erfolgt durch die anerkannten Beratungsfachkräfte.
Zuwendungsfähig sind 90 Prozent
Die Beratungen dürfen erst nach der Bewilligung
2. Anlage 1: Beratungssteckbriefe
Begleitung bei Betriebsübernahme und Betriebsabgabe
gartenbaulichen Betriebes in Brandenburg
Begleitung bei der Hofsuche / Nachfolgesuche
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