Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Deutschland · BrandenburgLand Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Was es bietet
Ein Zuschuss von 75.000 Euro unterstützt die erstmalige Niederlassung durch Gründung, Kauf oder inner- beziehungsweise außerfamiliäre Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Kann ich jetzt einen Antrag stellen?
Ja, der Aufruf ist offen
Wer es nutzen kann
Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis einschließlich 40 Jahre bei der ersten Antragstellung. Die erste Niederlassung, berufliche Fähigkeiten und gegebenenfalls die wirksame Kontrolle über die antragstellende Gesellschaft sind nachzuweisen.
Wie Sie Zugang erhalten
Den vollständigen Antrag innerhalb von 36 Monaten nach der ersten Niederlassung über die Internetantragstellung Projektförderung des LELF einreichen. Anträge sind kontinuierlich möglich; die ILB entscheidet über die Bewilligung. Der angekündigte Auswahlstichtag ist keine Antragsfrist.
Hinweis
Die Ministeriumsseite bezeichnet die Richtlinie ausdrücklich als gemeinsame Richtlinie für Brandenburg und Berlin. Informationsseite und Antragsweg sind daher dieselben wie in Berlin, wo dieselbe Beihilfe für Berliner Betriebsstätten verzeichnet ist.
Dokumentierte Aufrufe und Fristen
Kontinuierliche Antragstellung 2026
Status am Abrufdatum: Offen
Quelle
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte | MLEUV
Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro
höchstens 40 Jahren
innerhalb von 36 Monaten
Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich.
über das digitale Antragssystem
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg
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