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Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte

Deutschland · BrandenburgLand Brandenburg, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Was es bietet

Ein Zuschuss von 75.000 Euro unterstützt die erstmalige Niederlassung durch Gründung, Kauf oder inner- beziehungsweise außerfamiliäre Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Automatischer Entwurf: Niemand hat diesen Eintrag geprüft. Prüfen Sie die offizielle Quelle, bevor Sie einen Antrag stellen oder entscheiden.

Kann ich jetzt einen Antrag stellen?

Ja, der Aufruf ist offen

Kontinuierliche Antragstellung 2026

Stand geprüft am · Dokumentierte Aufrufe und Fristen

Zur offiziellen Seite (externe Website)1 Quelle · 6 Zitate

Wer es nutzen kann

Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis einschließlich 40 Jahre bei der ersten Antragstellung. Die erste Niederlassung, berufliche Fähigkeiten und gegebenenfalls die wirksame Kontrolle über die antragstellende Gesellschaft sind nachzuweisen.

Wie Sie Zugang erhalten

Den vollständigen Antrag innerhalb von 36 Monaten nach der ersten Niederlassung über die Internetantragstellung Projektförderung des LELF einreichen. Anträge sind kontinuierlich möglich; die ILB entscheidet über die Bewilligung. Der angekündigte Auswahlstichtag ist keine Antragsfrist.

Hinweis

Die Ministeriumsseite bezeichnet die Richtlinie ausdrücklich als gemeinsame Richtlinie für Brandenburg und Berlin. Informationsseite und Antragsweg sind daher dieselben wie in Berlin, wo dieselbe Beihilfe für Berliner Betriebsstätten verzeichnet ist.

Dokumentierte Aufrufe und Fristen

Die folgenden Daten stammen aus den konsultierten offiziellen Quellen. Prüfen Sie die aktuelle Frist, bevor Sie einen Antrag stellen.

  • Kontinuierliche Antragstellung 2026

    Status am Abrufdatum: Offen

    abgerufen am

    Quelle

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte | MLEUV

    mleuv.brandenburg.de(externe Website)abgerufen am

    Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro
    höchstens 40 Jahren
    innerhalb von 36 Monaten
    Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich.
    über das digitale Antragssystem
    Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg

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