Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
Frauen durch Coaching gezielt fördern
DeutschlandSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit finanzieller Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Was es bietet
Zuschuss zu förderfähigen Einzel- oder Gruppencoachings im Umfang von sechs bis 18 Stunden bis höchstens 1.800 Euro je Antragstellerin.
Kann ich jetzt einen Antrag stellen?
Ja, der Aufruf ist offen
Zur offiziellen Seite (externe Website)2 Quellen · 12 Zitate
Wer es nutzen kann
Frauen, die ihre unternehmerische Stellung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen verbessern, sich als Mitunternehmerin beteiligen, einen Betrieb von Angehörigen oder Dritten übernehmen oder ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen wollen beziehungsweise dies in den fünf Jahren vor der Antragstellung getan haben. Das Unternehmen muss zur Grünen Branche im Sinne der Förderbedingungen gehören.
Wie Sie Zugang erhalten
Den offiziellen Antrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und postalisch an die Stabsstelle Gesundheitsangebote „Frauenförderung“ der SVLFG senden. Erst das Bewilligungsschreiben legt Förderumfang und geeignete Coaches fest; das Coaching darf nicht vor der Förderzusage besucht werden.
Hinweis
Die Prüfung erfolgt nach Eingangsdatum und vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel; aus der Antragstellung folgt kein automatischer Zuschuss. Erstattungsfähig sind nur von der SVLFG zugelassene oder vertraglich gebundene Coaches. Gleichgerichtete staatliche Hilfen schließen die Teilnahme aus. Die SVLFG behält Änderungen und eine vorzeitige Beendigung des Projekts vor.
Dokumentierte Aufrufe und Fristen
Förderaktion „Frauen durch Coaching gezielt fördern“
Status am Abrufdatum: Offen
Kontakt
Team Frauenförderung
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. Förderaufruf „Frauen durch Coaching gezielt fördern“ — SVLFG
Die organisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Rentenbank.
Antragsberechtigt sind Frauen, die:
das Unternehmen eines Angehörigen/eines Dritten übernehmen wollen (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbschaft) oder in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung übernommen haben
Die Coachingkosten werden für mindestens sechs und maximal 18 Stunden, jedoch max. bis zu einem Gesamtbetrag von 1.800 € je Antragstellerin erstattet.
Kosten von Coachings, die vor Erteilung der Förderzusage besucht worden sind, werden nicht erstattet.
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die innerhalb der Laufzeit der Aktion bei der SVLFG eingehen.
Start der Förderaktion: 15.09.2024
Ende der Förderaktion: 30.06.2027
0561 78510515
2. Förder- und Teilnahmebedingungen „Frauen durch Coaching gezielt fördern“
Die SVLFG als LKK prüft die Antragsberechtigung und -voraussetzungen nach Eingangsdatum („Windhundverfahren“).
je nach Ausgang der Prüfung und Verfügbarkeit von Fördermitteln
nach vollständiger Durchführung des Coachings
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