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Junglandwirte-Zuschlag im Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Deutschland · HessenLand Hessen

Was es bietet

Zusätzlicher Zuschuss von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei förderfähigen Investitionen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Der Zuschlag ist keine eigenständige Niederlassungsprämie.

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Zur offiziellen Seite (externe Website)1 Quelle · 3 Zitate

Wer es nutzen kann

Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die die Voraussetzungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms erfüllen, bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind und deren erste Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer höchstens fünf Jahre zurückliegt.

Wie Sie Zugang erhalten

Den AFP-Antrag fortlaufend digital über das Lawileportal Hessen einreichen. Die Auswahl für eine Bewilligung erfolgt an festgelegten Auswahlstichtagen.

Hinweis

Die fortlaufende Antragstellung wird nicht mit einer automatischen Bewilligung gleichgesetzt; Auswahlstichtage sind keine Antragsfristen.

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Einzelbetriebliche Investitionsförderung | Hessen Landwirtschaft

    landwirtschaft.hessen.de(externe Website)abgerufen am

    Digitale Förderanträge für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) können fortlaufend über das Antragsportal gestellt werden.
    Die Auswahl der Förderanträge für eine Bewilligung erfolgt an den hierzu festgelegten Auswahlstichtagen.
    Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, erhalten. Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt und weisen nach, dass die erstmalige Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

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