Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Deutschland · Rheinland-PfalzLand Rheinland-Pfalz
Was es bietet
Pauschaler Zuschuss von 45.000 Euro, ausgezahlt in drei jährlichen Tranchen zu je 15.000 Euro, für die erstmalige Niederlassung durch Gründung, Kauf oder inner- beziehungsweise außerfamiliäre Übernahme eines Betriebs. Der Zuschuss ist nicht an eine Investition gebunden.
Wer es nutzen kann
Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis 40 Jahre, deren erstmalige Niederlassung höchstens 24 Monate vor dem vollständigen Antrag liegt und deren Betrieb sowie Qualifikation die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen.
Wie Sie Zugang erhalten
Die Programminformationen und Antragsunterlagen über den vom Landesministerium verlinkten DLR-Förderzugang aufrufen und den Antrag mit den geforderten Anlagen vollständig einreichen. Jeder Antrag durchläuft ein Auswahlverfahren.
Hinweis
Das FAQ beschreibt ein Auswahlverfahren, veröffentlicht aber keinen dauerhaft offenen Antragsschluss. Deshalb wird kein aktuelles Auswahlfenster ausgewiesen.
Veröffentlichte Beträge pro Begünstigten
- 45.000 €Maximale Niederlassungsbeihilfe je Unternehmen
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. Förderung von Agrarinvestitionen - Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz
Die Intervention unterstützt Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der erstmaligen Niederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeit mit einer Existenzgründungsbeihilfe und sichert so deren Einkommen.
Gefördert werden Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen.
2. FAQs zur Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Stand 23.07.2025)
Die Höhe der Beihilfe ist jedoch immer auf maximal 45.000 €/Unternehmen beschränkt.
Zuwendungsvoraussetzung für die Gewährung der Niederlassungsbeihilfe ist, dass die /der JLW sich erstmalig und maximal in einem Zeitraum von 24 Monaten vor der Antragstellung niedergelassen hat.
Altersgrenze von höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt der Vorlage des Antrags.
Die Niederlassungsbeihilfe wird als Pauschale in Höhe von 45.000 € gewährt und wird verteilt auf 3 aufeinander folgende Jahre in Tranchen mit jährlich 15.000 € ausbezahlt. Es handelt sich um eine reine Zuschussförderung, die an keine Investition gebunden ist.
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