Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt
Deutschland · Sachsen-AnhaltLand Sachsen-Anhalt, Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Was es bietet
Zuschuss, der Nachwuchslandwirtinnen und Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern soll und den Aufbau des Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
Wer es nutzen kann
Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Sachsen-Anhalt, die sich erstmals selbstständig machen und Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbringen.
Wie Sie Zugang erhalten
Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der Betriebsgründung über den elektronischen Agrarantrag des Landes stellen; das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten berät dazu.
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte - ALFF Süd - Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert junge Menschen, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen.
Mit dem Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ soll Nachwuchslandwirtinnen und Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden.
Dabei werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte beim Aufbau ihres Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
Innerhalb von 24 Monaten nach der Betriebsgründung kann ein Antrag auf Niederlassungsbeihilfe gestellt werden, wenn Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbracht werden.
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