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Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt

Deutschland · Sachsen-AnhaltLand Sachsen-Anhalt, Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

Was es bietet

Zuschuss, der Nachwuchslandwirtinnen und Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern soll und den Aufbau des Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.

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Zur offiziellen Seite (externe Website)1 Quelle · 4 Zitate

Wer es nutzen kann

Junglandwirtinnen und Junglandwirte in Sachsen-Anhalt, die sich erstmals selbstständig machen und Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbringen.

Wie Sie Zugang erhalten

Antrag innerhalb von 24 Monaten nach der Betriebsgründung über den elektronischen Agrarantrag des Landes stellen; das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten berät dazu.

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte - ALFF Süd - Sachsen-Anhalt

    alff.sachsen-anhalt.de(externe Website)abgerufen am

    Sachsen-Anhalt fördert junge Menschen, die sich im landwirtschaftlichen Bereich selbstständig machen wollen.
    Mit dem Förderprogramm „Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte“ soll Nachwuchslandwirtinnen und Nachwuchslandwirten die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtert werden.
    Dabei werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte beim Aufbau ihres Unternehmens mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
    Innerhalb von 24 Monaten nach der Betriebsgründung kann ein Antrag auf Niederlassungsbeihilfe gestellt werden, wenn Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbracht werden.

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