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Förderung von Existenzgründungen und Hofnachfolge in Sachsen (Teil C II der Förderrichtlinie LIE)

Deutschland · SachsenFreistaat Sachsen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Was es bietet

Beihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, die nach einer Existenzgründung oder Hofnachfolge einen mehrjährigen Geschäftsplan umsetzen; die Zuwendung wird in Raten über mehrere Jahre gezahlt.

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Zur offiziellen Seite (externe Website)1 Quelle · 5 Zitate

Wer es nutzen kann

Einzelunternehmen oder Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Sachsen, deren Junglandwirtin oder Junglandwirt die wirtschaftliche Kontrolle ausübt und sich erst vor kurzem erstmals niedergelassen hat.

Wie Sie Zugang erhalten

Antrag nach einem Förderaufruf des Freistaats stellen; derzeit ist kein weiterer Aufruf geplant.

Hinweis

Das Förderportal weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Abfrage keine Anträge gestellt werden konnten.

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. Teil C II. Existenzgründungen und Hofnachfolge - Förderportal - sachsen.de

    smul-foerderung.sachsen.de(externe Website)abgerufen am

    Zuwendungszweck ist die Unterstützung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten bei der Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes, durch die Umsetzung eines mehrjährigen Geschäftsplanes nach einer Existenzgründung oder Hofnachfolge.
    Die Betriebsstätte muss sich in Sachsen befinden. Eine Antragstellung ist nur als Einzelunternehmen oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft möglich.
    Junglandwirtinnen und Junglandwirte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sein und sich innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung erstmals mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen niedergelassen haben.
    Die Zuwendung beträgt 70.000 Euro je begünstigtem Unternehmen und wird über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren in Raten nachfolgender Höhe gewährt
    Derzeit ist kein weiterer Aufruf geplant. Es können keine Anträge gestellt werden.

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