Förderung oder FinanzierungAktives Angebot
ELER — Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten
Deutschland · ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt
Was es bietet
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Neugründung, inner- oder außerfamiliäre Übernahme eines Landwirtschaftsbetriebs oder den Generationswechsel in der Betriebsleitung.
Kann ich jetzt einen Antrag stellen?
Nein: der Aufruf ist geschlossen
Wer es nutzen kann
Junglandwirte bis einschließlich 40 Jahre, die einen Betrieb in Thüringen erstmals eigenverantwortlich führen und die veröffentlichten Qualifikations- und Unternehmensbedingungen erfüllen.
Wie Sie Zugang erhalten
Förderbedingungen und Unterlagen auf der Detailseite lesen und den Antrag fristgerecht schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.
Hinweis
„Aktiv“ beschreibt das bestehende Programm. Die konkrete Antragsrunde 2026 ist geschlossen; eine nächste Runde darf erst nach Veröffentlichung als offen oder bevorstehend bezeichnet werden.
Veröffentlichte Beträge pro Begünstigten
- 35.000 €Mindestzuschuss je Begünstigtem
- 70.000 €Höchstzuschuss je Begünstigtem
Dokumentierte Aufrufe und Fristen
Antragsjahr 2026
Status am Abrufdatum: Geschlossen
Quellen und Dokumentation
Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.
1. ELER — Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten
Die nächste Antragstellung ist bis zum 31.01.2026 möglich.
die außerfamiliäre Übernahme/Übergabe einschließlich dem Kauf von bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben
Die Höhe der Zuwendung beträgt mindestens 35.000 Euro und maximal 70.000 Euro.
Als Junglandwirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist
2. ELER Förderung
Der Freistaat Thüringen fördert über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Unternehmen und Existenzgründer:innen in der Landwirtschaft
ELER - Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten
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