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ELER — Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten

Deutschland · ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt

Was es bietet

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Neugründung, inner- oder außerfamiliäre Übernahme eines Landwirtschaftsbetriebs oder den Generationswechsel in der Betriebsleitung.

Automatischer Entwurf: Niemand hat diesen Eintrag geprüft. Prüfen Sie die offizielle Quelle, bevor Sie einen Antrag stellen oder entscheiden.

Kann ich jetzt einen Antrag stellen?

Nein: der Aufruf ist geschlossen

Antragsjahr 2026

Ende

Stand geprüft am · Dokumentierte Aufrufe und Fristen

Zur offiziellen Seite (externe Website)2 Quellen · 6 Zitate

Wer es nutzen kann

Junglandwirte bis einschließlich 40 Jahre, die einen Betrieb in Thüringen erstmals eigenverantwortlich führen und die veröffentlichten Qualifikations- und Unternehmensbedingungen erfüllen.

Wie Sie Zugang erhalten

Förderbedingungen und Unterlagen auf der Detailseite lesen und den Antrag fristgerecht schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Hinweis

„Aktiv“ beschreibt das bestehende Programm. Die konkrete Antragsrunde 2026 ist geschlossen; eine nächste Runde darf erst nach Veröffentlichung als offen oder bevorstehend bezeichnet werden.

Veröffentlichte Beträge pro Begünstigten

  • 35.000 €Mindestzuschuss je BegünstigtemZahl mit Stand [1]
  • 70.000 €Höchstzuschuss je BegünstigtemZahl mit Stand [1]

Dokumentierte Aufrufe und Fristen

Die folgenden Daten stammen aus den konsultierten offiziellen Quellen. Prüfen Sie die aktuelle Frist, bevor Sie einen Antrag stellen.

  • Antragsjahr 2026

    Status am Abrufdatum: Geschlossen

    abgerufen am

    Ende
    Quelle

Quellen und Dokumentation

Lesen Sie die Auszüge und Abrufdaten der Quellen dieses Eintrags.

  1. 1. ELER — Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten

    aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de(externe Website)abgerufen am

    Die nächste Antragstellung ist bis zum 31.01.2026 möglich.
    die außerfamiliäre Übernahme/Übergabe einschließlich dem Kauf von bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben
    Die Höhe der Zuwendung beträgt mindestens 35.000 Euro und maximal 70.000 Euro.
    Als Junglandwirt gilt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist
  2. 2. ELER Förderung

    aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de(externe Website)abgerufen am

    Der Freistaat Thüringen fördert über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Unternehmen und Existenzgründer:innen in der Landwirtschaft
    ELER - Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten

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